• Thomé Newsletter 47/2022 vom 27.11.2022
    https://tacheles-sozialhilfe.de/newsletter.html

    La coalition Rouge/Jaune/Vert vient de voter une loi qui change l’appellation de l’allocation « Hartz IV » en « Bürgergeld ». Je vous transmets le commentaire du meilleur spécialiste de la question Harald Thomé dans sa l’ettre d’information. Vous pouvez l’abonner gratuitement en suivant le lien plus haut.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

    1. Bürgergeldgesetz verabschiedet: Armut, Sanktion und Drangsalierung per
    Gesetz bleibt Realität
    –----------------------------------------------------------------
    Auch wenn sich die SPD das Ende von Hartz IV gerne herbeisehnt, das jetzt
    verabschiedete Gesetz bleibt eine Modifikation vom bisherigen Hartz IV -
    System.

    Das Bürgergeldgesetz ist weiterhin Armut, Drangsalierung und Sanktion per
    Gesetz. Ich fasse die Eckpunkte nachfolgend zusammen.

    Zu geringe Regelleistungen: Mit den neu festgesetzten Regelleistungen
    wird noch nicht einmal die Inflationsrate kompensiert. Mit den
    Regelleistungen ist ein Leben in Würde und in gesellschaftlicher Teilhabe
    nicht ausreichend sicherzustellen, daher ist das Bürgergeldgesetz
    weiterhin „Armut per Gesetz“.

    Wohnkostenlücke: an den Regeln zur „Wohnkostenlücke“, also
    Unterfinanzierung durch Nichtberücksichtigung der tatsächlichen
    Unterkunftskosten wegen „Unangemessenheit“ und/oder „fehlender
    Umzugserfordernis“ wurde nichts geändert ( https://t1p.de/ymhro [https://t1p.de/ymhro] ).
    400.000 SGB II - Haushalte müssen durchschnittlich 91 € der
    Unterkunftskosten im Monat selbst aufbringen. Grade in der schwersten je
    dagewesenen Wirtschaftskrise und bei akuter Wohnungsnot wären hier
    Änderungen zwingend notwendig gewesen.
    Stattdessen wird die Begrenzung der Unterkunftskosten wegen „fehlender
    Umzugserfordernis“ sogar noch ins SGB XII übernommen, um dort die
    verheerenden Kürzungen auch noch durchexerzieren zu können.

    Kein Aufrechnungsmoratorium: Die Möglichkeit der Aufrechnung von
    behördlichen Ansprüchen bis unter das Existenzminimum ist eigentlich nach
    § 51 SGB I grundsätzlich nicht zulässig. Durch Grundsicherungssonderrecht
    ist es aber im SGB II und SGB XII doch jederzeit möglich, das
    „Existenzminimum“ durch Aufrechnung von Behördenansprüchen zu
    unterschreiten. Diese Sonderregelung wurde nicht ausgesetzt, obwohl die
    Preissteigerungen durch Inflation dies dringend gebieten würde. Immerhin
    wurde die Höhe von Aufrechnungen bei Darlehen auf 5 %, in anderen Fällen
    auf 20 % des Regelsatzes reduziert.

    Sanktionsrecht
    Die Sanktionen gehen weiter. Das war ein Herzensanliegen der Union, mit
    Sicherheit auch der FDP und weiten Teilen der SPD. Die ursprünglich
    geplante Vertrauenszeit wurde gestrichen, das Sanktionsmoratorium nach §
    84 SGB II wurde auf ein halbes Jahr verkürzt. Das Sanktionssystem geht
    weiter, wenn auch modifiziert und jetzt auf gesetzlicher Grundlage und
    nicht durch Anordnung des BVerfG.

    100 % Sanktionen durch vorläufige Leistungseinstellung und Entsagungs-
    und Entziehungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung
    Die 100 % - Sanktionen durch vorläufige Leistungsversagungen und
    Entsagungs- und Entziehungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung wurde im
    Bürgergeldgesetz nicht angepackt. Die hier stattfindenden Sanktionen sind
    nicht auf 30 % begrenzt, sondern regelmäßig und sehr häufig rechtswidrig
    100 % Sanktionen, dh. komplette Leistungseinstellungen, keine
    Regelleistung, keine Miete, keine Krankenkasse.
    Auf diesen Missstand wurde im Gesetzgebungsverfahren intensiv
    hingewiesen, geändert wurde nichts. Daher bleibt das Bürgergeld ein
    Drangsalierungssystem.

    Alte, kranke und behinderte Menschen werden sich selbst überlassen
    Im Bürgergeldgesetz wurden auch Änderungen im SGB XII, der
    „Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderung“ durchgeführt. Hier
    hat Bundesregierung, selbstredend auch die christliche Opposition,
    komplett versagt. In einer Vielzahl von Fällen sind im SGB XII die
    gesetzlichen Regeln viel schärfer als im SGB II. Hier sind Reformen für
    die alten-, kranken- und behindertenspezifischen Bedarfe überfällig. Das
    SGB XII ist im Verhältnis zum SGB II ein diskriminierendes Gesetz. Die
    Regierung hätte im Gesetzgebungsverfahren hier die überfälligen und
    notwendigen Änderungen vorzunehmen. Tacheles hat diese in 30 Seiten
    seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren aufgezeigt. Der Umgang der
    Regierung mit den alten, kranken und behinderten Menschen in diesem
    Gesetzgebungsverfahren ist erbärmlich.

    In der Gesamtheit ist das Bürgergeldgesetz eine Fortsetzung von Armut,
    Sanktion und Diskriminierung per Gesetz, daher ist die Bezeichnung
    „Bürgerhartz“ richtig.
    Natürlich gibt es auch einige positive Änderungen. Am wichtigsten ist die
    Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und vielmehr die Förderung von Aus-
    und Weiterbildung. Aber das Gesetz ist weiterhin als ein Gesetz aufgebaut
    und konzeptioniert, das die Leistungsbeziehenden in bittere Armut bringt
    und ein menschenwürdiges Leben nicht ermöglicht. Besonders bitter dabei
    ist der Nichtumgang mit den SGB XII’ern, die damit ein „lebenslang in
    bitterer Armut“ bekommen.

    Stellungnahmen anderer: Christoph Butterwegge in der Faz:
    https://t1p.de/tockg [https://t1p.de/tockg]
    und Irene Becker zu den Regelbedarfe im Konzept des Bürgergelds – das
    neue Fortschreibungsverfahren: https://t1p.de/ffob7 [https://t1p.de/ffob7]

    Wenn es die ersten komplett lesbaren Zusammenstellungen an Gesetzestexten
    zu der Bürgergeldreform gibt, werden diese unverzüglich auf der
    Tacheleswebseite veröffentlicht. Wenn jemand Zugang zu einer
    konsolidierten Fassung der Rechtsänderungen hat, bitte übersenden!

    #Allemagne #Hartz4 #HartzIV #Bürgergeld #aide_sociale #allocations_sociales

  • Das Bürgergeld ist keine Überwindung von #HartzIV, sondern Etikettenschwindel.
    https://linke.social/@linksfraktion@social.linksfraktion.de/109403859158737940
    linksfraktion
    @linksfraktion@social.linksfraktion.de

    Gesine @gesine_loetzsch: Im Vermittlungsausschuss wurde das #Bürgergeld nicht verbessert, sondern verschlechtert. Das Bürgergeld ist keine Überwindung von #HartzIV, sondern Etikettenschwindel. DIE LINKE unterstützt die Forderung des @Paritaet​ischen nach 725 € #Regelsatz/Monat.

  • Armut per Gesetz
    https://linke.social/@petra_pau@social.linksfraktion.de/109403568285819925
    Petra Pau
    @petra_pau@social.linksfraktion.de

    Am 19. Dezember 2003 beschloss der Bundestag #HartzIV. @gesine_loetzsch und ich sagten damals, das ist Armut per Gesetz. @gesine_loetzsch spricht es aus: Der Kern des #Buergergeld es bleibt #HartzIV .
    RT @dieLinke: Soziale Sicherheit für alle. Dem #Bürgergeld das #HartzIV austreiben. Eine gemeinsame Erklärung zur heutigen Abstimmung im #Bundesrat zur Einführung des Bürgergeldes.

    https://www.die-linke.de/start/nachrichten/detail/soziale-sicherheit-fuer-alle-dem-buergergeld-das-hartz-iv-austreiben

  • Berliner Arbeitslosenzentrum : Das Bürgergeld ist nur ein halber Fortschritt
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/interview-soziales-reform-berliner-arbeitslosenzentrum-das-buergerg

    La réforme du système Hartz IV contient quelques menus avantages pour les ayants-droit. Il sera rebâtisé en « Bürgergeld » et l’obligation première d’accepter n’importe quel travail sera adoucie. On ne sera plus obligé de vendre sa voiture, ce qui n’est pas un progrès car déjà maintenant tu peux la garder si ce n’est pas une caisse de luxe. Il y a encore d’autres petites avantages en comparaison avec le statut quo. Le problème de fond gravissime perdure : On te terrorise avec la menace constante de te couper les vives si tu ne coopères pas. Cette menace donne au système d’allocations sociales sa qualité de terrorisme d’état.

    Beaucoup d’ayants-droit n’en font pas la demande une fois qu’ils ont vécus le calvaire kafkaesque imposé par les mesures du « Amt ». Si tu ne trouves pas assez vite un plan pour échapper au pillonage des mortiers bureaucratiques, on te fera mijoter à petit feu jusqu’à ce que tu tombes sérieusement malade. On t’alimente et on te harcèle en même temps. La réforme reste pathogène.

    Ce sont des choses à savoir pour saisir le sens des informations transmises dans cette interview.

    24.11.2022 von Anne-Kattrin Palmer - Wochenlang haben die Parteien um das Bürgergeld gerungen. „Wir hätten uns eine weitergehende Reform gewünscht“, sagt Frank Steger vom Arbeitslosenzentrum.

    Der Streit um das Bürgergeld ist beigelegt, dennoch musste die Ampel-Koalition von vielen ihrer Pläne abweichen. Frank Steger ist Vorsitzender des Berliner Arbeitslosenzentrums (BALZ). Wir fragten ihn, wie die Debatte um das Bürgergeld an der Basis aufgenommen worden ist und was auf Leistungsempfänger zukommt.

    Herr Steger, wie ist der Stand beim Bürgergeld?

    Die Berater warten noch auf handfeste Fakten, weil es bislang nur die politische Debatte gab. Bislang fehlen die rechtlichen Details. Das werden Bundesrat und Bundestag nun nachliefern.

    Nun ist wochenlang um das Thema Bürgergeld gerungen worden. Es gab einen Vermittlungsausschuss und all das war begleitet von teils sehr unschönen Debatten. Wie haben Sie das empfunden?

    Wir, als Verein, der Menschen in Not berät und hilft, und auch die Betroffenen hätten sich eine durchaus weitergehende Reform gewünscht. Dass was die Ampel vorgelegt hat, haben wir als deutliche Verbesserung, aber nicht als eine Überwindung von Hartz IV angesehen. Die jüngste Debatte hat nun leider dazu geführt, dass wichtige Punkte in dem Ampelvorhaben verwässert wurden. Das finde ich tragisch. Ich habe kein Verständnis für die Union. Viele der haltlosen Argumente waren vorgeschoben. Es ging nur darum, politisch zu punkten.

    Viele haben die Debatte auch als gefährlich empfunden, auch weil Leistungsempfänger mit Geringverdienern verglichen worden waren. Leistung müsse sich lohnen und das sei mit dem neuen Bürgergeld nicht gegeben, argumentierte die Union. Wie kam das bei den Betroffenen an?

    Die Behauptung geht an der Realität vorbei. Wir wissen durch die Sozialforschung, dass es viele Menschen in unserem Land gibt, die einen Leistungsanspruch hätten, aber diesen gar nicht wahrnehmen. Das gilt insbesondere für die Menschen, die mit Leistungen der Jobcenter ein unzureichendes Arbeitsentgelt aufstocken. Studien nach sind dies 30 bis 50 Prozent. Viele sind zu stolz. Hinzu kommt ein Klima, in dem Bedürftige stigmatisiert werden. Die Debatte der Union hat dazu geführt, dass dieses Stigma verstärkt worden ist.

    Gekippt worden ist auch das Schonvermögen von 60.000 Euro, es ist auf 40.000 Euro reduziert worden, und dass Betroffene zwei Jahre lang nicht umziehen müssen, wenn sie Bürgergeld beziehen. Diese Karenzzeit gilt nur für ein Jahr. Was bedeutet das für Leistungsempfänger?

    Es wird Bedürftige mehr unter Druck setzen. Sie müssen sich eventuell bereits nach einem Jahr eine neue Wohnung suchen. Die Angst schwingt dann immer mit. In der Zeit können sie sich nicht vor allem darauf konzentrieren, einen neuen Job zu finden oder sich weiterzubilden. Und zum Schonvermögen: So viel Geld hat von den Leistungsberechtigten kaum jemand auf der hohen Kante – und wenn, dann Menschen, die jahrelang erwerbstätig waren und sich was aufgebaut haben. Diese langjährig hart arbeitenden Menschen, die die Union vermeintlich im Blick hatte, haben nun einen Tritt bekommen und werden, wenn sie ins Bürgergeld fallen, früh in Angst und Schrecken versetzt.

    Das, was die Leute jetzt umtreibt, sind die gegenwärtigen Probleme. Sie leiden unter der Inflation, den gestiegenen Lebensmittelpreisen und hohen Heiz- und Gaskosten.

    Wie erleben Sie das vor Ort, wenn Sie mit Betroffenen reden?

    Dass, was die Leute jetzt umtreibt, sind die gegenwärtigen Probleme. Sie leiden unter der Inflation, den gestiegenen Lebensmittelpreisen und hohen Heiz- und Gaskosten. Ihnen geht es um die Leistung. Die Regelsätze sind einfach nicht den Lebensumständen angepasst, auch die geplante Anhebung des Bürgergelds auf 502 Euro ist zu niedrig, weil die hohen Kosten derzeit alles auffressen. Viele Betroffene erleben auch die Jobcenter nicht als bürgerfreundlich. Da wäre die halbjährige Vertrauenszeit, in denen Menschen weniger Sanktionen erhalten, ein gutes Experiment gewesen, um Leistungsempfänger gezielter in langfristige Jobs zu vermitteln. Auch etliche Jobcenter-Leitungen waren an der Vertrauenszeit interessiert.

    Die Ampel wollte dies, nannte es einen Kulturwandel in der Behörde. Kann davon keine Rede mehr sein?

    Mit den Änderungen am ursprünglichen Entwurf der Ampel ist nicht alles schlecht geworden. Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Punkten, die verbessert worden sind. Die Vermögensgegenstände, wie eine Eigentumswohnung bis zu einer bestimmten Größe oder ein Auto, gelten künftig als angemessen und müssen nicht verkauft werden, bevor es das Bürgergeld gibt. Die Freibeträge für Ferienjobs von Schülern und Auszubildenden sind erhöht worden. Außerdem gibt es ab 2023 einen Bürgergeld-Bonus und ein Weiterbildungsgeld, wenn Betroffene sich weiterbilden. Die Zwangsverrentung ab 63 wird abgeschafft und es gibt die Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes. Wichtig ist insbesondere die Abschaffung des Vermittlungsvorgangs, es geht jetzt nicht mehr nur darum, die Menschen schnellstmöglich zu vermitteln, sondern darum, sie langfristig und dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu bringen. Das sind Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Rechtszustand, die bleiben werden.

    Viele beklagen die Bürokratie in den Jobcentern – bleibt die?

    Ja, das wird sich nicht grundlegend ändern. Viele, die zu uns kommen, es sind im Jahr etwa 5000, verstehen die Formulare nicht oder empfinden die Schreiben der Jobcenter als bedrohlich. Wenn man am Existenzminimum lebt und ständig Bescheide und Hinweise zu Nachweispflichten per Post erhält, ist man ständig in Angst, was die Behörde jetzt schon wieder von einem möchte. Viele fühlen sich auch als Bittsteller und sind zermürbt, das schieben sie dann auf die Bürokratie. Doch daran wird sich kaum etwas ändern. Eine Jobcenter-Chefin hat jüngst festgestellt, man könne im Jobcenter gar nicht auf Augenhöhe beraten, da der eine das Geld braucht und der andere es genehmigt. Sie hat meines Erachtens recht.

    Das zeigt, wie weltfremd die Debatte ist, in der es ja im Zusammenhang mit Hartz IV immer um das Schreckgespenst des renitenten Arbeitslosen geht.

    Werden die Jobcenter Probleme bei der Umsetzung bekommen?

    Das werden sie, es sind ja gerade noch sechs Wochen bis zum 1. Januar 2023. Ich gehe davon aus, dass die höheren Regelsätze pünktlich zu Jahresbeginn ausgezahlt werden, weitere Änderungen kommen später. Die Behörde ist Umstellungen inzwischen gewohnt, es gab schon immer rechtliche Änderungen. Seit Jahren sind neue Gruppen zur SGB-II-Grundsicherung hinzugekommen – seit Juni 600.000 Ukrainer, durch den Syrien-Krieg kamen ebenso neue Gruppen hinzu – und das mussten die Jobcenter alles stemmen. Insgesamt betreuen sie fast 6 Millionen Menschen, davon sind 1,9 Millionen nicht erwerbstätig wie Kinder und Behinderte, weitere 600.000 sind alleinerziehend, 800.000 arbeiten und erhalten eine Aufstockung. Nur eine Minderheit der Leistungsberechtigten ist arbeitslos. Das zeigt wie weltfremd die Debatte ist, in der es ja im Zusammenhang mit Hartz IV immer um das Schreckgespenst des renitenten Arbeitslosen geht.

    Zur Person
    Frank Steger (65) ist seit 1988 Mitarbeiter des Evangelischen Kirchenkreises Zehlendorf, heute Teltow-Zehlendorf. Er war Sozialsekretär, später für Bildungsarbeit und inzwischen für Gesellschaftsdiakonie und Fundraising zuständig. Seit 1993 ist der Diplom-Politologe als Vereinsvorsitzender verantwortlich für die Geschäftsführung des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ).

    #Allemagne #Bürgergeld #HartzIV #allocations_sociales #politique

  • Ganzheitlich betreut
    https://www.jungewelt.de/artikel/439231.kapitalismus-und-sozialstaat-ganzheitlich-betreut.html

    La réforme du sytème hartz4 n’améliore ni le principe de base ni les conditions de vie des allocataires. Après un an (deux pour les chômeurs à partir de 58 ans) d’allocations chômage tu te mues en bénéficiaire d’aide sociale obligé de se soumettre au dressage à coup de rendez-vous pour des entretiens et « Maßnahme » inutiles sinon on te coupe jusqu’à trent pour cent de tes revenus se situant déjà 400 Euros en dessous du seuil de pauvreté défini par le terme « bescheidene Lebensführumg ».

    Si je comprend bien les allocataires « clents » seront désormais appellés allocataires « bourgeois ». On remplace un mensonge absurde contre son superlatif. L’augmentation qui accompagne la campagne de propagande « Bürgergeld » s’élève à 53 Euros alors qu’il aurait fallu une augmentation de 250 pour en finir avec la vie indigne qu’on impose aux exclus du cycle de production capitalistet libéraux

    Au début on nous annonçait la suppression des mesures coercitives, une véritable augmentation des allocations, deux ans pendant lesquelles l’administration ne toucherait pas aux modestes épargnes tout en acceptant le loyer que tu paies. Là les chrétiens-démocrates ont réussi à bloquer toute amélioration digne de ce nom.

    21.11.2022 von Suitbert Cechura - Umbau. Der Sozialstaat reformiert seinen Zugriff auf die Arbeitskraftverkäufer in diesem Land

    »Aus der Grundsicherung«, heißt es von seiten der Bundesregierung, »soll ein modernes Bürgergeld werden. Die staatliche Hilfe soll bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter sein.« Der Bürger soll sich freuen: In Zeiten, in denen das Anwachsen sozialer Not allenthalben beschworen wird, handelt die Regierung. So feiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Gesetz: »Das neue Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung in dieser Gesellschaft.«

    Die CDU erkennt in dem am 10. November mit der Stimmenmehrheit der Ampelkoalition im Bundestag beschlossenen und vier Tage später von ihren Vertretern im Bundesrat gestoppten Gesetzentwurf (»Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes«) indes ein Zuviel an Freiheit. So äußerte der CDU-Vizevorsitzende Carsten Linnemann gegenüber Focus, dass das »Bürgergeld« den »Anreiz zum Arbeiten mindert«. Ohne ein Sanktionsregime, das den Beziehern wehtut, gibt die christliche Partei einer Modernisierung des Grundsicherungsbetriebs keine Chance. Über ein paar Nachbesserungen, das heißt Verschlimmerungen, wird sie aber mit sich reden lassen. Tatsächlich ist eine rasche Einigung im mittlerweile von der Koalition angerufenen Vermittlungsausschuss absehbar. Huberts Heil zeigte sich optimistisch, dass man einen Kompromiss finden werde, der bei der nächsten Sitzung des Bundesrats am 25. November zur Abstimmung gelangen könnte.

    Die »Alternative für Deutschland« (AfD) wird ihre Opposition gegen das »Bürgergeld« auch dann nicht aufgegeben haben. Wie die CDU mögen auch ihre Vertreter keine Schmarotzer an der Volksgemeinschaft. Und so beschwört die AfD die Gefahr, dass die »hart arbeitenden Bürger (…) von ihren Steuern künftig bis zu zwei Jahren lang den Müßiggang einzelner finanzieren (sollen), die weder kooperieren noch ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen«, wie Norbert Kleinwächter, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Bundestag, bekanntgab.

    Auch die Partei Die Linke hält das Gesetz für unzureichend – allerdings aus ganz anderen Gründen. Das »Bürgergeld« komme einer Umetikettierung von Hartz IV gleich. Diesen Versuch der SPD, das Image als Partei der »sozialen Kälte« abzustreifen und einen »Schlussstrich« unter die »Agenda 2010« zu setzen, lässt sie nicht durchgehen. Auch ein »Bürgergeld« bleibe per Gesetz verordnete Armut, und angesichts der Tatsache, dass auch zukünftig Sanktionen vorgesehen seien, könne keineswegs von einer Überwindung von Hartz IV die Rede sein.

    Offenbar ein sehr komplexes Gesetzesvorhaben! In ihm soll es sowohl um die Würde und den Respekt gehen – wie der Name schon sagt, ist der Bürger angesprochen – als auch darum, den Betreffenden so nahezutreten, dass der Zwang zur Arbeit(saufnahme) ganz zielgerichtet als Anreiz wirkt. Die ausführlichen Begründungen des Gesetzentwurfs geben aber Auskunft darüber, wie sich die Regierung zur Armut im Lande ins Verhältnis setzt.
    Arbeitskraftverkäufer

    Mit dem Gesetzentwurf wird das Zweite Buch SGB (SGB II) verändert. Das Sozialgesetzbuch (SGB) umfasst inzwischen 13 Bücher und dokumentiert allein schon mit seinem Umfang, dass das Leben in Deutschland umfangreicher staatlicher Interventionen bedarf, damit die Bürger über die Runden kommen können. Das Leben im Kapitalismus scheint also keine einfache Angelegenheit zu sein, wenn es für Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Unfall, Behinderung oder Pflege und allerlei sonstige Notlagen Unterstützungsleistungen braucht, damit das schiere Überleben gelingt. Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist eben in erster Linie ein Armutszeugnis über die materielle Lebenslage der Lohnabhängigen.¹

    Begründet wird der Handlungsbedarf zur Reform des SGB II mit der Problemstellung des Gesetzes: »Im August 2022 erhalten rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. In den 405 Jobcentern werden erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebenslagen beraten und gefördert. Dazu gehören Langleistungsbeziehende, Alleinerziehende, Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Geflüchtete, aber auch Beschäftigte und Menschen, die vorübergehend hilfebedürftig sind. Die Jobcenter unterstützen zielgerichtet die rund 3,8 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration«, heißt es im Gesetzentwurf.

    Die Leistung für Millionen Menschen, die in der Begründung des Gesetzes angesprochen wird, betrifft Arbeitssuchende. Damit ist klargestellt, warum diese Menschen hilfsbedürftig sind: Sie sind darauf angewiesen, dass sie jemanden finden, der sie als Arbeitskraft benutzen will, weil sich deren Anwendung für ihn lohnt. Es handelt sich also um Menschen, die über nichts verfügen als über sich selbst, was oft als Freiheit der Person gefeiert wird, im Klartext aber heißt: Sie sind darauf angewiesen, sich als Arbeitskraft zu verkaufen, damit sie an das Geld fürs Lebensnotwendige gelangen.
    Menschen tauglich machen

    Auch wenn gern über Fachkräftemangel geklagt wird, bleibt es dabei, dass viele Menschen als unbrauchbar aussortiert sind. Bei »Langleistungsbeziehenden« spricht allein schon die Tatsache gegen sie, dass sich lange Zeit kein sogenannter Arbeitgeber gefunden hat, der sie beschäftigen will. Alleinerziehende stehen wegen der Kindererziehung nur begrenzt für ihre Benutzung als Arbeitskraft zur Verfügung, und das auch nicht immer auf Abruf, also fallen sie ebenfalls aus dem Arbeitsmarkt heraus. Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss haben sich nicht in ausreichendem Umfang für die Benutzung als Arbeitskraft hergerichtet, ihnen fehlen nicht nur die grundlegenden Kenntnisse, die es an modernen Arbeitsplätzen braucht, sondern oft auch die entsprechende Moral, sich der Arbeitsdisziplin zu unterwerfen. Also ist ihre Unbrauchbarkeit als Arbeitskraft Fakt. Als Lohnarbeiter braucht man zudem eine stabile Physis wie Psyche, um den Anforderungen der sogenannten Arbeitgeber gerecht zu werden. Wer darüber nicht verfügt, ist schnell aussortiert.

    Mit seiner Außen- und Wirtschaftspolitik hat Deutschland im Verbund mit EU und »freiem Westen« einiges für die Ruinierung anderer Staaten getan, auch mit seinen Waffenlieferungen für Kriege gesorgt, so dass der Strom der Flüchtlinge nicht versiegt. Diesen Menschen fehlen nicht nur die entsprechenden Sprachkenntnisse, sie brauchen Orientierung bei rechtlichen Regelungen und kulturellen Gewohnheiten, um sich in dieser Gesellschaft zurechtzufinden und die Arbeitsdisziplin zu entwickeln, die den meisten deutschen Bürgerinnen und Bürgern durchs Ausbildungswesen zur zweiten Natur geworden ist. Hinzu kommen die vielen Beschäftigten, die im Niedriglohnsektor arbeiten, von ihrem Lohn nicht leben können und deshalb als »Aufstocker« firmieren.

    Die Leistungen, die der Sozialstaat erbringt, zielen nicht darauf, diesen Menschen das Leben angenehm, sondern sie wieder tauglich zu machen, nämlich für besagte Benutzung. Wer von seiner Arbeitskraft leben muss, steht also in einer doppelten Abhängigkeit: Er muss jemanden finden, der ihn benutzen will, und diese unsichere Angelegenheit kann er nicht mit eigenen Mitteln durchstehen, so dass er abhängig von staatlich organisierten Leistungen ist.
    Respekt hat einen Preis

    Der Sozialstaat, der sich um die Existenz dieser Bürger sorgt, weiß, dass bei ihnen einiges im argen liegt: »Zugleich haben die außergewöhnlichen Herausforderungen, mit denen sich Staat und Gesellschaft infolge des Kriegs in der Ukraine konfrontiert sehen, es vielen Menschen in den sozialen Mindestsicherungssystemen erschwert, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Gerade die dynamischen Preisentwicklungen bei Energie und Lebensmitteln sorgen hier für erhebliche Probleme. Aufgabe des Sozialstaats ist, die Menschen in dieser Lage zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der Mindestsicherungssysteme auch in dieser Situation auskömmlich sind (…). Eine angemessene Erhöhung der Regelbedarfe ist notwendig, denn die bisherige Fortschreibung der Regelbedarfe bildet die Inflationsentwicklung erst im Nachgang ab«, so der Gesetzentwurf der Bundesregierung.

    Dass erst »Putins Krieg« den Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, die sozialen Notlagen beschert haben soll, gehört zur hiesigen Legendenbildung und Kriegspropaganda. Schließlich bezeugt die Zahl der Tafeln im Lande – die mit 940 die Zahl der Jobcenter mehr als um das Doppelte übersteigt – oder der Kleiderkammern und Winterhilfsaktionen, dass schon vor dem Krieg die Leistungen der sogenannten Mindestsicherungssysteme kein Auskommen gesichert haben, dass der Staat vielmehr seit Jahrzehnten einen Teil seiner Bürger von privater Wohlfahrt abhängig gemacht hat.

    Rosa-Luxemburg-Konferenz 2023

    Auch haben sich die Preise nicht einfach »dynamisch« entwickelt. Sie sind vielmehr das – marktwirtschaftlich logische – Resultat des Wirtschaftskrieges, den Deutschland gegen Russland führt. Und wenn die bisherige Berechnung der Regelbedarfe kritisiert wird, so sollte man sich erinnern, dass sie genau aufs Konto der Parteien geht, die jetzt regieren; sowohl SPD als auch Grüne und FDP waren ja in unterschiedlicher Kombination in den letzten Jahrzehnten an der Macht. Mit ihren Regelsätzen haben sie also während der Preissteigerungen der vergangenen Jahre systematisch die Verelendung der Aussortierten betrieben.

    Jetzt wird eine Korrektur angemeldet. Die soll dazu führen, dass erwachsene Leistungsbezieher ab dem 1. Januar 2023 ganze 53 Euro mehr im Monat erhalten. Die kümmerliche Erhöhung macht deutlich, dass die Ampelkoalition auch weiter darauf achten will, dass der Zwang zur Arbeit für die Sozialleistungsbezieher erhalten bleibt. Dabei gesteht die Regierung zudem ein, dass sie nicht einfach an eine Verbesserung gedacht hat, sondern gerichtlichen Vorgaben folgt: »Damit soll auch der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 enthaltenen Vorgabe einer zeitnahen Reaktion auf eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen entsprochen werden.«

    Ein Skandal und eine Gemeinheit gegenüber den Betroffenen ist es offenbar nicht, wenn Regierungen acht Jahre lang ein Verfassungsgerichtsurteil ignorieren. Dass sie es jetzt zur Kenntnis nehmen bzw. als Begründung für ihr Handeln heranziehen, soll offenbar für sie sprechen. Mit der Anpassung der Regelsätze wollen sie aber nicht nur die Not der Leistungsbezieher abmildern, sondern verfolgen gleich höhere Ziele: »Es geht darum, mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen.«

    Wie alles in dieser Gesellschaft hat offenbar auch der Respekt seinen Preis und ist in dem Fall billig zu haben. Etwas diffiziler sind die Ansagen zur Verankerung von mehr Chancen und neuen Perspektiven in einer modernen Arbeitswelt. Werfen wir dazu einen Blick auf die (un-)nötigen bürokratischen Belastungen.
    Korrekturen am Schikanesystem

    »Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es (…), gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, dass es Menschen im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche zu konzentrieren.«

    Zunächst wird wieder klargestellt, wozu die Menschen in dieser Gesellschaft da sind: zum Arbeiten. Ihnen dazu zu verhelfen, darin besteht die Leistung des Staates. Dass es dieser Hilfe bedarf, liegt – aus sozialstaatlicher Perspektive – nicht an der Wirtschaft, die den jeweils Betroffenen nicht benutzen will, sondern an den Menschen selbst und ihrer mangelnden Benutzbarkeit. Hat der Staat in der Vergangenheit den Mangel meist an ihrem unzureichenden Arbeitswillen festgemacht und sie darauf verpflichtet, möglichst schnell jede Arbeit anzunehmen – Vorrang der Vermittlung für die Jobcenter –, entdeckt er nun einen Mangel bei der Qualifikation. Denn der Arbeitsmarkt hat sich verändert: »Auch hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2005 grundlegend geändert. Arbeitskräfte, insbesondere qualifizierte Arbeitskräfte, werden vielerorts gesucht. Der Arbeitsmarkt ist insgesamt in einer guten Verfassung. Die Zahlen zeigen aber auch, dass Langzeitarbeitslose von dieser positiven Entwicklung oft nicht profitieren können.«

    Also braucht es zusätzliche Mittel, um die Menschen wieder tauglich für den Arbeitsmarkt und damit unabhängiger von staatlicher Hilfe zu machen. Dass sie als Lohn- und Gehaltsempfänger auch weiter in Abhängigkeit bleiben, davon zeugen natürlich die anderen Sozialgesetzbücher. Damit aber das staatlich anvisierte Ziel der »Modernisierung« erreicht werden kann, bedarf es der Änderung bisheriger Regelungen. Dazu gehört neben einer etwas aktualisierten Fortschreibung der Regelsätze ein anderer Umgang der Jobcenter mit ihrer »Kundschaft«: »Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können, die Potentiale der Menschen und die Unterstützung für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sollen stärker im Fokus stehen.«

    Das bisherige Schikanesystem, das die Menschen – obgleich »vom Markt« als untauglich und damit nicht gefragt befunden – ständig dazu anhielt, ihre Arbeitsbereitschaft unter Beweis zu stellen, gilt nun als ineffektiv; es habe Menschen nur gelegentlich zu Kurzzeitjobs verholfen und damit zu Dauerkunden der Jobcenter gemacht. Deshalb sollen nun andere Regeln im Umgang mit den »Klienten« her. Dazu gehören Vertrauens- und Karenzzeiten: »Um den Leistungsberechtigten zu ermöglichen, sich bei gleichzeitiger Existenzsicherung auf die Arbeitssuche zu konzentrieren, sollen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs Karenzzeiten für die zu übernehmenden Kosten der Unterkunft und Heizung und für die Berücksichtigung von Vermögen eingeführt werden. In diesem Zeitraum wird bei der Bedürftigkeitsprüfung Vermögen nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist.«

    Wer sich um seine Weiterbildung für einen neuen Job kümmern muss, soll sich ganz darauf konzentrieren können. Vom Streit mit der Sozialbürokratie darüber, wie sehr er sein Vermögen aufzubrauchen hat und wovon er leben soll, wird er für einige Zeit befreit. Wobei der Umfang der Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung sowie die Höhe der Vermögensfreistellung zu den Posten gehören, über die der Vermittlungsausschuss beraten wird.

    Die Höhe des Schonvermögens – Beträge von 60.000 Euro und mehr sind in der Diskussion – monieren vor allem die Kritiker des Gesetzes. Stellt sich nur die Frage, wie kommen Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, zu solchen Beträgen? Lohnabhängige müssen lange sparen, um soviel zusammenzubekommen. Es gibt natürlich nach langer Berufstätigkeit Abfindungen für Entlassene, wenn sie in den Genuss eines Sozialplans kommen. Solche Gelder sofort für die Existenzsicherung einzusetzen, verbietet sich aber aus Sicht der Politik. Sie hat ja seit der Rentenreform und den umfangreichen Rentensenkungen unter »Rot-Grün« den Bürgern immer wieder vor Augen geführt, dass die Altersrenten nicht zum Leben reichen, man daher private Vorsorge zu betreiben hat. Nicht zuletzt wurde dazu die Riester-Rente eingeführt. Diese Vorsorgegelder im Notfall der Arbeitslosigkeit sofort für den Lebensunterhalt einzusetzen würde nur die Unmöglichkeit der eigenen Altersvorsorge offenkundig machen.

    Doch nicht nur an die Alten haben die Sozialpolitiker der Koalition gedacht: »Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes werden die Grundabsetzbeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende erhöht, um die Erfahrung zu verstärken, dass sich die Arbeitsaufnahme auszahlt.« Eine wahrlich großzügige Leistung, dass diejenigen, die arbeiten und Geld verdienen, davon einen größeren Teil behalten dürfen. Zur reformerischen Tat wird es nur dadurch, dass bislang diese Gelder auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wurden. Haben Jugendliche damit die schlechte Erfahrung gemacht, dass sich die Aufnahme von Ferienjobs oder Ausbildungsverhältnissen für sie nicht lohnt? Der Sozialstaat hegt immer den Verdacht, dass sich Menschen in der staatlich zugelassenen Armut einrichten, also braucht der Nachwuchs hier »Verstärker«, die ihn im richtigen Sinne konditionieren.
    Zurück auf den Arbeitsmarkt

    Auch der Eingliederungsprozess selbst kommt ins Visier der Reformer: »Die Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird durch einen von den Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan abgelöst. Dieser dokumentiert in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie. Er dient als ›roter Faden‹ im Eingliederungsprozess und stellt ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes dar. Er enthält keine Rechtsfolgebelehrung. Im Hinblick auf vereinbarte Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) wird im Kooperationsplan die Selbstverantwortung der Leistungsberechtigten und ihre Vertrauensbeziehung zur Integrationsfachkraft mit dem Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gestärkt. Mit Erstellung des Kooperationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit.«

    Die Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan erscheint zunächst als reine Umbenennung, ist es aber nicht, was der Verweis auf die Rechtsfolgebelehrung deutlich macht. In der Eingliederungsvereinbarung wurde bisher festgelegt, was der Hartz-IV-Bezieher zu leisten hatte. Es handelte sich um einen rechtlich bindenden Vertrag, wobei der Schein gleicher Vertragspartner sehr durchsichtig war: War die eine Seite doch auf Geld angewiesen, während die andere Seite diktieren konnte, was dafür an Leistungen zu erbringen war.

    Weil es sich um eine Rechtsregelung handelte, war dieser Vertrag auch entsprechend formuliert und nicht unbedingt verständlich für den Leistungsbezieher, was in der Vorgabe für den neuen Kooperationsplan angesprochen wird. Verstöße gegen diesen Vertrag wurden sanktioniert, landeten sehr häufig vor Gericht, und nicht selten bekamen die klagenden Leistungsbezieher recht. Von daher wird nun diese Form der Vereinbarung als ineffektiv aufgegeben und durch einen Plan ersetzt, der während der Vertrauenszeit fast ganz auf Sanktionen verzichtet. Bei wiederholtem Versäumnis von Terminen kann aber auch während der Vertrauenszeit das staatlich fixierte Existenzminimum um zehn Prozent gekürzt werden.

    »Außerhalb dieser sechs Monate besteht die Kooperationszeit. Die Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften in den Jobcentern und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erfolgt in dieser Zeit grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrungen. Wenn in der Kooperationszeit jedoch Absprachen zu Mitwirkungshandlungen (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) von Leistungsberechtigten nicht eingehalten werden, sollen diese Pflichten durch Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen rechtlich verbindlich festgelegt werden.«

    Womit klargestellt wird, wie sich die Kooperation zwischen Jobcenter-Mitarbeitern und Arbeitslosen auf »Augenhöhe« vollzieht. Eben nach dem Motto: »Bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt.« Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch die Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt, indem es darauf hinwies, dass es sich bei den Hartz-IV-Leistungen um die Sicherung des Existenzminimums und damit um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins handele. Dessen Senkung widerspreche somit den eigenen Maßstäben. Dieses Bedenken greift der Gesetzgeber jetzt auf: »Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert. Die Leistungsminderung beträgt bei einer Pflichtverletzung 20 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs (…). Die bisherigen verschärften Sonderregelungen für die unter 25jährigen Hilfeempfänger entfallen.«
    Anreiz und Strafe

    Auf diese Weise kann auch der Betrag für die Menschenwürde gesenkt werden. Doch nicht nur mit Strafen sollen die Hilfeempfänger zu tauglichen Arbeitskräften gemacht werden, es gibt auch Anreize: »Um weitere Anreize zu schaffen, Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu unterstützen und ihnen damit den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt und zu den am Arbeitsmarkt besonders nachgefragten Berufen zu öffnen, erhalten Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung im SGB II und SGB III künftig ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB-II-Leistungen beziehen.«

    Wer sich diesen Lockungen dennoch verschließt und sich nicht als Kunde ins Jobcenter begibt, ist freilich nicht vor sozialstaatlicher Fürsorge sicher: »Zur Verbreiterung ihres Förderspektrums kann die Agentur für Arbeit oder ein durch diese beauftragter Dritter künftig eine ganzheitliche Betreuung (Coaching) durchführen. Diese verfolgt das Ziel eines grundlegenden Aufbaus der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die aufgrund von vielfältigen individuellen Problemen besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.«

    Sich den Anforderungen des Arbeitsalltags zu unterwerfen erfordert eben eine gewisse Selbstorganisation und Disziplin. Wem das fehlt, dem soll auf die Sprünge geholfen werden. Jugendliche, die in der Arbeitssuche keine Perspektive für sich sehen und möglicherweise auf Abwege geraten, werden als Sicherheitsproblem ins Auge gefasst, dem es vorzubeugen gilt. Also muss man sie aufsuchen, um die »Beschäftigungsfähigkeit« an ihnen vor Ort herzustellen.

    Wie das »Bürgergeld«-Gesetz genau gestaltet sein wird, wird sich erst nach der Arbeit des Vermittlungsausschusses zeigen. Änderungen zum Besseren wird es aber nicht geben, denn schon der jetzt gescheiterte Entwurf basiert auf einem im Grunde von allen Parteien getragenen Grundkonsens, den die AfD so formuliert: Deutschland brauche eine »aktivierende Grundsicherung, die sicherstellt, dass wirklich Bedürftige die Hilfe erhalten, die sie benötigen«.

    Und genau so ist ja auch der Grundsatz der Hilfen im Paragraph 1 SGB I gemeint: Es braucht eine Grundsicherung, damit die Menschen wieder tauglich gemacht und in Arbeit gebracht werden. Sie selber sind dafür verantwortlich, obwohl sie die Sache nicht in der Hand haben. Zur Ausgestaltung des Drucks, der dazu auf sie ausgeübt wird, bieten sich dann viele Varianten an: ein bisschen mehr Regelsatz hier, mehr Zwang zur Arbeit da, mehr Verstärkung der Anreize, größere Nähe zum Klienten etc. Darüber darf munter gestritten werden, denn das zeichnet unsere demokratische Kultur schließlich aus.

    Anmerkung

    1 Siehe hierzu die Studie »Der soziale Staat. Über nützliche Armut und ihre Verwaltung« von Renate Dillmann und Arian Schiffer-Nasserie (Köln 2018)

    Suitbert Cechura ist Diplompsychologe und Psychotherapeut. Er lehrt an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum Soziale Arbeit im Gesundheitswesen/Sozialmedizin

    #Allemagne #HartzIV #Bürgergeld #allocations_sociales #réforme #droit #WTF

  • Bürgergeld - Beton, Flexibilität und Schwäche - freitag.de
    https://www.freitag.de/autoren/alexander-fischer/buergergeld-beton-flexibilitaet-und-schwaeche?s=09

    Alexander Fischer, secretaire d’état auprès de la senatrice pour intégration, travail et questions sociales (#SenIAS) du gouvernement (Land) berlinois du parti de gauche (#Die_Linke) Katja Kipping nous propose cette analyse des nouvelles lois fédérales censées remplacer l’infâme #HartzIV qui s’appellerait désormais #Bürgergeld. Texte essentiel pour comprendre comment l’Allemagne dévéloppe le système inspirant les macronistes.

    23.11.2022 von Alexander Fischer - Die Union hat Verschärfungen des Bürgergeld-Gesetzes erzwungen. Aber ihre Blockade-Mehrheit im Bundesrat wäre keine, wenn andere Parteien andere Entscheidungen getroffen hätten. Die politische Verantwortung tragen viele.

    Wohl weil es sich im Schatten sehr großer Krisen vollzieht, wird in Deutschland nicht noch sehr viel mehr über eine der bedeutendsten Sozialreformen der letzten Jahre diskutiert. Mit dem Label „Bürgergeld“ hat die Ampel eine Reform des SGB II auf den Weg gebracht, die einen Bruch mit der letzten großen Reform des Grundsicherungssystems vollziehen will, die unter dem Namen „Hartz IV“ in die Geschichte der Bundesrepublik eingegangen ist. Wie groß man auch immer diesen Bruch qualitativ bewerten will, unstrittig ist, dass die Bezieher/innen von Grundsicherungsleistungen mit diesem Gesetz auf signifikante Verbesserungen hoffen dürften, ob bei der Höhe des Regelsatzes, dem Sanktionsregime oder der Verpflichtung, zumutbare Arbeit anzunehmen. Es war die CDU/CSU, die diese Reform im Bundesrat vorläufig gestoppt hat, weshalb gegenwärtig weitgehend hinter verschlossenen Türen im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat über einen Kompromiss verhandelt wird, der noch in dieser Woche Bundestag und Bundesrat passieren muss, damit er überhaupt noch rechtzeitig zum 1.1.2023 praktisch umgesetzt werden kann. Und alles sieht danach aus, als ob die CDU/CSU eine Verschärfung der Sanktionsregelungen erzwingen wird. Die Ampel musste nach rechts verhandeln. Aber ist das ein Naturgesetz? Keinesfalls. Die politische Verantwortung für die weitere Verwässerung einer schon im Ansatz begrenzten Sozialreform tragen viele.

    Es lohnt sich, dafür einen Blick auf das Verfahren im Bundesrat und die Machtarithmetik, die in ihm zum Ausdruck kommt, zu werfen. Die Bürgergeld-Reform ist technisch gesehen ein Zustimmungsgesetz, das nicht nur mit Mehrheit vom Bundestag beschlossen werden muss, sondern auch im Bundesrat eine Mehrheit braucht. Das #Bundestag (@klaus++ c’est une erreur, il s’agit du Der #Bundesrat) ist als „Parlament der Länderregierungen“ (Selbstdarstellung) aus 69 Sitzen zusammen gesetzt, die (mit Unschärfen) nach der Größe auf die Bundesländer verteilt sind. Die Besetzung der Sitze und das Stimmverhalten bestimmen die jeweils amtierenden Landesregierungen. Enthaltungen zählen bei Abstimmungen wie Nein-Stimmen. Und da die Koalitionsverträge in den Bundesländern immer einen Passus enthalten, der bestimmt, dass im Bundesrat bei Uneinigkeit der Koalitionsparteien mit Enthaltung votiert wird, ergibt sich in der gegenwärtigen Zusammensetzung des Bundesrats folgende Machtarithmetik:

    Die Ampel-Parteien können auf insgesamt 16 jedenfalls in der Logik der regierenden Parteifarben sichere Ja-Stimmen bauen, die sich aus den 4 Landesregierungen von Hamburg (SPD/Grüne, 3), Niedersachsen (SPD/Grüne, 6), Saarland (SPD, 3) und Rheinland-Pfalz (Ampel, 4) speisen. Die beiden weiteren für den Bundesrat theoretisch relevanten Parteien sind CDU/CSU und DIE LINKE. Die CDU/CSU kann wegen der oben beschriebenen Logik nicht weniger als 39 Stimmen für eine Blockade versammeln, die sich aus den 8 Landesregierungen von Bayern (CSU/Freie Wähler, 6), Baden-Württemberg (Grüne/CDU, 6), Hessen (CDU/Grüne, 5), Nordrhein-Westfalen (CDU/Grüne, 6), Schleswig-Holstein (CDU/Grüne, 4), Brandenburg (SPD/CDU/Grüne, 4), Sachsen-Anhalt (CDU/SPD/Grüne, 4) und Sachsen (CDU/SPD/Grüne, 4) zusammen setzen. Damit hat die CDU/CSU allein, sofern sie ihre jeweils mitregierenden Landesparteien auf eine Linie verpflichtet (was offenbar geschehen ist), die Möglichkeit, mehr als 35 Enthaltungen im Bundesrat zu mobilisieren, die für eine Blockade nötig sind. Anders sieht das bei der LINKEN aus. Sie kann bis zu 14 Stimmen im Bundesrat für eine Enthaltung mobilisieren, die sich aus den Landesregierungen in Berlin (SPD/Grüne/LINKE, 4), Thüringen (LINKE/SPD/Grüne, 4), Bremen (SPD/Grüne/LINKE, 3) und Mecklenburg-Vorpommern (SPD/LINKE, 3) zusammen setzen.

    Es ist diese Macht-Arithmetik, die die Ampel dazu zwingt, in erster Linie mit der CDU/CSU zu verhandeln, und das heißt materiell über sozialpolitische Verschlechterungen des vorliegenden Entwurfs zu reden. Aber diese Macht-Arithmetik ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Es waren die baden-württembergischen Grünen, die 2021 bewusst entschieden haben, keine Ampel-Landesregierung mit SPD und FDP zu bilden, sondern weiter mit der CDU zu regieren. Es waren die nordrhein-westfälischen Grünen, die 2022 sehr bewusst entschieden haben, keine Ampel-Landesregierung unter Führung der SPD zu bilden, sondern eine schwarz-grüne unter Führung der CDU. Hätten sie sich nur in einem Fall anders entschieden, könnte die CDU/CSU heute nur 33 Stimmen, und damit keine Blockade-Enthaltungsmehrheit im Bundesrat mobilisieren. Dann hätte die Ampel 22 sichere Gestaltungs-Stimmen im Bundesrat, und es wäre viel naheliegender, sich statt um die Auflösung des von Friedrich Merz angerührten Betons um die 14 Stimmen aus den Ländern zu bemühen, in denen DIE LINKE mitregiert. Eine erfolgreiche Verhandlung würde dann zu 36 Ja-Stimmen im Bundesrat und damit zur Verabschiedung des Gesetzes führen. Wer also jetzt vor allem darüber klagt, dass die CDU/CSU das macht, was sie eben macht, sollte nicht vergessen, wer sie in diese Machtposition durch landespolitische Entscheidungen gebracht hat.

    Ein schwieriger Abwägungsprozess würde dann vor allem auf DIE LINKE zukommen, zu deren Gründungskonsens die fundamentale Ablehnung von Hartz IV gehört. Für welche Verbesserungen wäre man bereit, dem Gesetz zu einer Mehrheit im Bundesrat zu verhelfen, auch dann, wenn zentrale Funktionsprinzipien von Hartz IV noch nicht überwunden sind? Es wäre keine leichte Debatte, das ist sicher. Allein wenn sich SPD und Grüne im Jahr 2019 in Brandenburg für die rechnerisch und politisch mögliche Bildung einer rot-rot-grünen Landesregierung entschieden hätten, könnten die Ampel-Parteien und die rot-rot-grünen bzw. rot-roten Landesregierung gegenwärtig zusammen 34 Stimmen mobilisieren, nur eine weniger als die Mehrheit von 35 Stimmen. Und die Verhandlungssituation sähe völlig anders aus, weil es ausreichen würde, mit einem weiteren Land einen Deal zu machen. Der Beton des Friedrich Merz wäre äußerst brüchig. Aber zu dieser Wahrheit gehört eben auch die gegenwärtige Schwäche der LINKEN, die dazu führt, dass sie in vielen Bundesländer überhaupt kein Machtfaktor mehr ist .

    Der Beton der CDU/CSU, die machtpolitische Flexibilität der Grünen (und abgestuft auch der SPD) und die Schwäche der LINKEN sind es, die jetzt dazu führen, dass am Ende eben doch wieder CDU und CSU die Chance bekommen, selbst vergleichsweise kleine soziale Verbesserungen für Millionen zu verwässern und schlimmstenfalls zu blockieren.

    #Allemagne #politique #allocations_sociales #HartzIV #Bürgergeld

  • Die Armut in Deutschland hat sich laut jüngstem Armutsbericht der B...
    https://diasp.eu/p/12896220

    Die Armut in Deutschland hat sich laut jüngstem Armutsbericht der Bundesregierung weiter verfestigt und Corona hat das noch einmal verstärkt. Eine wichtige Ursache ist der große Niedriglohnsektor in Deutschland, in dem rund neun Millionen Menschen arbeiten, ganzer Stolz von lupenreinen Sozial-Demokraten wie Schröder. #HartzIV #BTW21 (piqd) https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-05/bettina-kohlrausch-corona-homeoffice-armut-reichtum-ungleichheit-bundesregierun

  • Neben dem Rechner zeigen Infografiken, wie es den Menschen einer Sc...
    https://diasp.eu/p/12465495

    Neben dem Rechner zeigen Infografiken, wie es den Menschen einer Schicht im Vergleich zu anderen geht. Man sieht auch, wie sich die Verhältnisse seit Mitte der 1980er-Jahre verändert haben, und wie Geschlecht, Wohnort, Familienverhältnisse oder Herkunft sich auswirken. Und man sieht, dass nur wenigen der Aufstieg gelingt. (piqd) #HartzIV #NoGroKo https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-02/soziale-ungleichheit-armut-reichtum-schichten-rechner-studie-deutschland

  • Trotz Mindestlohn hat Deutschland nach wie vor einen der größten Ni...
    https://diasp.eu/p/11774489

    Trotz Mindestlohn hat Deutschland nach wie vor einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa. Durch die Corona-Krise wird einmal mehr offensichtlich, dass das deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell hier über ein grundlegendes Funktionsdefizit verfügt, und der Problemdruck steigt gleich in mehrfacher Hinsicht. #Arbeit #HartzIV https://www.bpb.de/apuz/315575/der-niedriglohnsektor-in-der-corona-krise

  • Aus dem neuen NL von Harald Thomé: "Die Regelbedarfe werden durchgä...
    https://diasp.eu/p/11610481

    Aus dem neuen NL von Harald Thomé: „Die Regelbedarfe werden durchgängig und systematisch klein gerechnet, alle möglichen weiteren Ansprüche, siehe z.B. der Anspruch auf digitale Endgeräte, werden mit allen erdenklichen Tricks kleingehalten bzw. ausgehebelt. Es müssen bedarfsdeckende Regelbedarfe her, mind. 600 EUR!“ #HartzIV https://www.der-paritaetische.de/publikationen/expertise-arm-abgehaengt-ausgegrenzt-eine-untersuchung-zu-mangella

  • Gleich ab 10.10 Uhr im DLF Sendung zum Thema #HartzIV auf dem Prüfs...
    https://diasp.eu/p/8088250

    Gleich ab 10.10 Uhr im DLF Sendung zum Thema #HartzIV auf dem Prüfstand - Braucht das Land ein #Grundeinkommen? mit

    Hilde Mattheis, MdB SPD, Vorsitzende des Forums Demokratische Linke 21

    Johannes Vogel, MdB FDP, arbeitsmarktpolitischer Sprecher

    Claudia Cornelsen, Initiative „Mein Grundeinkommen e.V.“ https://www.deutschlandfunk.de/hartz-iv-auf-dem-pruefstand-braucht-das-land-ein.1784.de.html?dram:a

  • Aus dem neuen NL von Harald Thomé: Im Kontext des BVerfG-Verfahrens...
    https://diasp.eu/p/7626665

    Aus dem neuen NL von Harald Thomé: Im Kontext des BVerfG-Verfahrens läuft in der Politik die Einsicht, dass sich was bewegen muss. Jetzt muss sich nur das BVerfG mal konkret bewegen und sich positionieren. Stellungnahme von Tacheles als sachverständiger Dritter im Verfahren: #HartzIV https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Tacheles_Stellungnahme_an_BVerfG_25.02.2017_lz2.pdf

  • Wenn Erwerbslose zur Gefahr werden | Telepolis
    http://m.heise.de/tp/artikel/49/49774/1.html

    Das Oberverwaltungsgericht Münster und der Verwaltungsgerichtshof München haben im Einklang mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften entschieden, dass zu Lasten der Kläger der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 2 IFG eingreift. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann.

    Zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit gehören u.a. Individualrechtsgüter wie Gesundheit und Eigentum sowie die Funktionsfähigkeit und die effektive Aufgabenerledigung staatlicher Einrichtungen. Deren Gefährdung liegt vor, wenn aufgrund einer auf konkreten Tatsachen beruhenden prognostischen Bewertung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Bekanntwerden der Information das Schutzgut beeinträchtigt.

    Von diesem rechtlichen Ausgangspunkt aus haben das Oberverwaltungsgericht Münster und der Verwaltungsgerichtshof München jeweils Tatsachen festgestellt, die zu einer solchen Gefährdung führen. Sie besteht namentlich in nachteiligen Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter, die infolge von direkten Anrufen bei den Bediensteten eintreten können.
    Bundesverwaltungsgericht

    Hier schwingt die alte Furcht vor den Unterklassen noch immer mit, obwohl es doch nur Ansätze einer engagierten Erwerbslosenbewegung in Deutschland gibt. An der Kampagne gegen renitente Erwerbslose beteiligen sich auch die in der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi organisierten Jobcentermitarbeiter, die die Repressalien gegen renitente Erwerbslose noch verschärften wollen und es schon in der Akte dokumentieren wollen, wenn jemand mal lauter wird.

    Auf die Idee, dass es die Ungerechtigkeiten des Hartz IV-Systems sein könnte, die manche Erwerbslose wütend macht, kommen auch die gewerkschaftlich organisierten Jobcentermitarbeiter in der Regel nicht. Daher gibt es hierzulande auch keine Fabienne Brutus, eine Jobcentermitarbeitern aus Frankreich, die erklärt hat, sie wolle Betroffene bei der Arbeitsvermittlung unterstützen, sich weigerte, zu strafen und sanktionieren, und dafür im ganzen Land Solidarität erfuhr. Hierzulande nahm die Initiative für soziale Gerechtigkeit, ISG Gera den Funken auf und startete die Aktion deutsche Fabienne.
    ...
    Delikt sozialwidriges Verhalten: Repressalien gegen Hartz IV-Bezieher werden verfeinert
    ...
    So können die Leistungen empfindlich gekürzt werden, wenn die Behörde den Erwerbslosen sozialwidriges Verhalten vorwirft.

    So sollen die Jobcenter Gelder sogar nachträglich zurückfordern können, wenn ein Berufskraftfahrer wegen Trunkenheit seinen Führerschein und damit auch seinen Job verloren hat. Oder wenn eine alleinerziehende Mutter nicht den Namen des Kindsvaters nennen möchte. Oder wenn Aufstocker einfach so ihren Job aufgeben und deshalb mehr Hartz-IV-Leistungen benötigen als bislang.

    Es ist nur eine Frage der Zeit, bis zum sozialwidrigen Verhalten auch Rauchen oder falsche Ernährung gezählt wird. Wer ein eigenes Haus besitzt, dann Leistungen nach Hartz IV beziehen muss, kann gezwungen werden, das Haus zu verkaufen. Der Erlös muss für die Deckung der Lebenshandlungskosten verwendet werden. Dabei dürfen allerdings keine Urlaubsreisen oder Luxusgüter gekauft werden.

    Das könnte ebenfalls als sozialwidriges Verhalten sanktioniert werden. So ist die Verheimlichung der Dienstnummern der Jobcenterangestellten nur ein weiterer Baustein einer systematischen Entrechtung von Erwerbslosen unter Hartz IV. Mit der Verweigerung der Telefonnummer wird ihnen deutlich gemacht, dass sie keine gleichberechtigen Gesprächs- und Verhandlungspartner sind, sondern gefährliche Klassen, die man im Zweifel ausgesperrt lässt.

    #Allemagne #HartzIV